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Vertretungsplan auf der Schulhomepage?

Beim Thema "Vertretungsplan auf der Schulhomepage" gehen die Meinungen sehr stark auseinander: Die einen halten ihn für unzumutbar und andere für ein höchst nützliche Hilfe.
Ein Blog, ein Skript, Forumsbeiträge und rechtliche Überlegungen helfen bei einer individuellen Lösung.

I. Vertretungsplan-Blog:
Seit Februar 2008 gibt es ein Blog rund um das Thema Vertretungsplan. Hierbei berichtet der Autor Jens Kath über seine Gedanken zum Thema und wiegt insbesondere Vor- und Nachteile gegeneinander ab.


II. Vertretungsplan-Skript:
Sven Kannenberg bietet das Skript Vplan (plus) an, mit dem sich Schulen einen Onlinevertretungsplan erstellen können. In der Plus-Version ist das Skript kostenpflichtig und in der Standard-Version kostenlos.
Weitere Infos zu den Skripten finden Sie hier: http://vplan-online.de

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Sven Kannenberg.



III. Forumsbeiträge bei Schulhomepage.de:
Im Forum von Schulhomepage.de finden Sie mehrere Einträge zum Thema Online-Vertretungsplan.


IV. Ein Artikel zum Thema im Schulhomepage-Wiki


V. Recht: Ist ein Online-Vertretungsplan rechtlich erlaubt?
Lehrer-Online.de schreibt in einem Artikel zu der Frage ob ein Vertretungsplan auf der Schulhomepage erlaubt ist Folgendes:

"Eine derartige Veröffentlichung auf den frei zugänglichen Seiten der Schulhomepage ist ohne Einwilligung der betroffenen Lehrkräfte - auch wenn ein tagesaktueller Vertretungsplan sehr wünschenswert ist - nicht zulässig. Die namentliche Nennung einer Lehrkraft in einem solchen Bezug würde eine qualifizierte personenbezogene Aussage über die Lehrkraft treffen, die nur unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zulässig ist. Nachdem aber eine ausdrückliche gesetzliche Erlaubnisnorm für eine solche personenbezogene Internet-Veröffentlichung nicht existiert, die Gefahr der Erstellung eines "Anwesenheitsprofils" besteht und eine weltweite für jedermann mögliche Abrufbarkeit des Vertretungsplans auf der öffentlichen Homepage zur Aufrechterhaltung des Dienstverkehrs auch nicht unbedingt erforderlich ist, ist die Einrichtung eines solchen Internet-Vertretungsplans nur mit Zustimmung der betroffenen Lehrkräfte zulässig."



Fazit: Ein Online-Vertretungsplan ist zwar einerseits technisch realisierbar und auch aus Schülersicht wünschenswert. Andererseits muss auf jedem Fall berücksichtig werden, dass ein Lehrer mit Recht nicht möchte, dass sein Fehlen öffentlich gemacht wird. Denn es könnte bei Missbrauch ein "Abwesenheitsprofil" erstellt werden.

Einige Schulen arbeiten daher mit einem passwortgeschütztem Vertretungsplan, aber auch diese Form schützt nicht sicher vor Missbrauch.

Daher sollte vor Veröffentlichung unbedingt die Einwilligung aller Lehrkräfte vorliegen, bevor ein Vertretungsplan auf der Schulhomepage zugänglich gemacht wird.
 

 

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