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In Bayern ist das Kolleg eine Schule des Zweiten Bildungsweges. Am Kolleg kann ein Schüler die allgemeine Hochschulreife erwerben. Voraussetzung für den Besuch eines Kollegs ist der Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer 2-jährigen Berufstätigkeit. Mindestalter für den Besuch eines Kollegs ist 18 Jahre. Die Mindestausbildungsdauer beträgt 3 Jahre nach bestandener Aufnahmeprüfung. Ohne Aufnahmeprüfung ist der Besuch eines Vorkurses möglich. In Bayern gibt es folgende 6 Kollegs:

Die staatlichen Kollegs:

Die städtischen Kollegs:

Die kirchlichen Kollegs:

kolleg.txt · Zuletzt geändert: 08/05/2010/ 07:31 von seneca
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