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Stundenplan

Gerade zu Beginn eines Schuljahres interessiert es Schüler und Eltern schon vor dem ersten Schultag, wie denn der Stundenplan in diesem Schuljahr aussehen wird. Da macht es sich gut, wenn er auf der Schulwebsite schon wenige Tage vor Unterrichtsbeginn eingesehen werden kann.

Rechtliches

Die Namen der Lehrkräfte dürfen nicht einfach ohne Zustimmung der Betroffenen veröffentlicht werden. Daher ist eine Anzeige der Lehrernamen oder auch nur deren Kürzel rechtlich nicht unproblematisch.

Es darf auch nicht unterschätzt werden, dass eine Person plötzlich „überwachbar“ wird, wenn man online recherchieren kann, wann diese eigentlich laut Stundenplan im Klassenzimmer, und nicht etwa zuhause oder beim Einkaufen sein sollte.

Fazit

Es hat durchaus einen Sinn, generell einen Stundenplan online anzubieten. Es sollte dabei aber genau überlegt werden, welche Informationen auf der Website tatsächlich angezeigt werden, und welche nicht. Daten zu Unterrichtsräumen und Uhrzeiten sind sinnvoll und nützlich, Informationen zu den unterrichtenden Personen sind dagegen aber rechtlich problematisch!

siehe auch:

stundenplan.txt · Zuletzt geändert: 12/01/2012/ 01:31 von rooster
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