Angesichts leerer öffentlicher Kassen sind viele Schulen auf Unterstützung aus der Wirtschaft angewiesen. Aber ist Schulsponsoring erlaubt? Wie kann es gelingen?
- Inhaltsverzeichnis
Was ist Schulsponsoring?
Schulsponsoring bezeichnet die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Schule. Dabei stellen Unternehmen finanzielle und nichtmaterielle Unterstützung bereit. Die Schulen profitieren von dieser Kooperation auf mehreren Ebenen und erlauben im Gegenzug Werbung in der Schule.
Schulsponsoring ist kein Allheilmittel für Schulen mit knappen Budgets und kann damit nicht die Finanzierungsnotwendigkeit durch den Schulträger komplett ersetzen. Deshalb kann es nur ein Zusatz an finanziellen, sachlichen oder personellen Ressourcen sein, um Schulentwicklung wirksamer und vielfältiger zu betreiben. Fraglich ist hierbei, wie groß der Anteil dieses Zusatzes sein darf ohne Gefahr zu laufen, dass der Sponsor zu großen Einfluss auf die Schule erhält.
Ortsansässige Unternehmen unterstützen Schulen
Fast jede Schule wünscht sich einen angesehenen Sponsor, der sie mit einer großzügigen Spende unterstützt. Doch wer macht so etwas?
Häufig sind es ortsansässige Unternehmen, wie z. B. eine Webdesign Agentur, die Schulen unterstützen. Dabei sind es oft auch Unternehmen, die sich in Ihrem Kerngeschäft zunächst weit von Schule entfernt betätigen. Unternehmen, die sich mit finanziellen Themen wie Online-Banking, Kapital Konto, Kreditvergabe, Kostenberechnung von Ratenkrediten und Ähnlichem befassen, sind oft auch sozial engagiert. Hierzu gehören beispielsweise die Sparkassen. So lässt sich häufig die eine oder andere lokale Sparkasse für ein Sponsoring gewinnen.
Rechtliche Vorgaben
Die Frage ist jedoch, ob in Ihrem Bundesland Schulsponsoring überhaupt erlaubt ist, da dieses Thema von jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird. Was in einem Bundesland erlaubt ist, kann in einem anderen Bundesland streng verboten sein.
Leider gibt es keine bundesweiten rechtlichen Vorgaben für Sponsoring in Schulen, daher müssen Sie sich immer genau bei Ihrem Bundesland nach den gültigen Rechtsvorgaben erkundigen. DIe folgende Linkliste bietet Regelungen für einige Bundesländer in Deutschland:
- Schulsponsoring Baden Württemberg
- Schulsponsoring Bayern
- Kooperationen Berlin
- Schulsponsoring Hessen
- Schulsponsoring Niedersachsen
- Schulsponsoring NRW
Werbeanzeigen in Timer und Abizeitung
Ein Schulsponsoring findet oft auch in Form von Werbeanzeigen statt, wenn eine Schule für den Jahreskalender ("Timer") oder die Abizeitung der Schüler Werbeanzeigen an Schulen verkauft. Beispielsweise kann im Timer oder der Abizeitung eine Seite leicht für 200-300 Euro verkauft werden. Ferner können Firmen Geld bei einem Sponsorenlauf für gelaufene Runden spenden. Lokale Unternehmen haben ein hohes Interesse ihre zukünftigen Mitarbeiter direkt aus den Schulen zu gewinnen. Bei einer größeren Schule mit ca. 1.000 Schülern können auf diese Weise pro Jahr 2.000 - 3.000 Euro eingenommen werden.
Schulsponsoring in Form von Kooperationen
Häufig findet ein Schulsponsoring durch Firmen nicht durch direkte Unterstützung in Form von Geld statt, sondern durch Kooperationen. Eine Firma mit einem großen Personalbereich kann z. B. Assessment-Center für Schüler anbieten, worin diese lernen, wie sie sich in einem Bewerbungsgespräch am besten präsentieren.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass Firmen Schulen Praktikumsplätze anbieten oder in einer "Management AG" verschiedene Firmen der Region eine Führung durch die Firma anbieten, damit die Schüler diese kennenlernen. So erhalten die Schüler einen Erfahrungs- und Informationsvorteil, der Ihnen bei der Arbeitsplatzsuche sehr weiterhelfen kann.
Fazit
Schulsponsoring kann sinnvoll genutzt werden und Schulen vieles ermöglichen, für das öffentliche Gelder nicht ausreichen. Möglichkeiten sind hierbei Unterstützung neben Geld z. B. Dienstleistungen und Werbeanzeigen. Allerdings muss hierbei immer der rechtliche Rahmen eingehalten werden. Es empfiehlt sich daher immer vor der Unterzeichnung eines Sponsorenvertrages genau bei der Schulbehörde nachzufragen, ob die geplante Zusammenarbeit mit einer Firma rechtlich einwandfrei ist.
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